Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Tübingen, auf der B 27, Geschwindigkeitstrichter aus Richtung Stuttgart die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 124 km/h, Bußgeld: 70,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen

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