Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Ramshausen, L 130, Ab 130, Stat. 0,850, Richtung Sittensen mit 28 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 dokumentierte mit Foto 78 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte Vordruck Anhörung

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