Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 32457, Porta Westfalica, OT Neesen, B 482, Abs. 6, km 0,720 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 76 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, mit 26 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

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