Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gelsenkirchen, Altendorfer Straße, vor Auf der Kämpe, FR Nordost wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 66 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandt.

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