In Jeddingen, auf der L 171, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit am 30.03.2015 missachtet. Bei der mit Geschwindigkeitmessgerät ESO ES3.0 durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 92 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

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