Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68723, Oftersheim, B 291, zw. Abfahrt Hardtwaldsiedlung u. Oftersheim-Mitte, Fahrtrichtung Schwetzingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 102 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von übersandt.

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