Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68723, Oftersheim, B 291, zwischen Abfahrt Hardtwaldsiedlung und Oftersheim Mitte, Fahrtrichtung Schwetzingen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit ES3.0 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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