Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wetzlar, auf der Bundesautobahn A 45, bei km 172,00, Hanau – Dortmund ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 113 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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