Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wetzlar, auf der A 45, Ri. Dortmund, bei km 162,250, in einer Baustelle wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Die Messung erfolgte mit Lasergerät. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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