Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Struvenhütten, auf der Hauptstr. 2, L 79,die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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