Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 109, im Abschnitt 20, zw. km 0,5 und 0,308, in Fahrtrichtung Thyrow ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 80 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto, Bußgeld: 70,00 €, 1 Punkt
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee erlassen.
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