Auf der BAB 15, in Höhe km 9,0, in FR AS Vetschau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 52 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor ES3.0 132 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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