Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 08.09.2015 in 52511 Gelsenkirchen-Hünshoven, B 56. AS L240, Rtg. Heinsberg um 27 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Einseitensensor ES 3.0  97 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Bußgeldstelle Heinsberg

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