Auf der BAB 2, bei km 8,14, Ausfahrt Netzen, in FR AD Werder wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden 109 km/h durch Lasermessung, mit PoliScan Speed, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto. Bußgeld: 115,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 25 Abs 2a StVG
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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