Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 28.09.2015 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Börger, auf der L 62, Abschnitt 110, Station 5.6, Fahrtrichtung Neubörger um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 128 km/h, Beweismittel: Messgerät: Multanova VR 6 F, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland

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