Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 04.11.2015 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 71706 Markgröningen, Gem. , L 1138 B 10 – Markgröningen, Höhe Aichholzhof, km 2,6 um 32 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät:  Einseitensensor ES3.0 102 km/h, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigsburg

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