Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. im Überblick
An der Messstelle 71706 Markgröningen, Gem., L 1138 B 10 – Markgröningen, Höhe Aichholzhof, km 2,6 sind bei der Blitzerkanzlei seit 2015 2 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät ESO ES 3.0. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Markgröningen
- Landkreis
- Landkreis Ludwigsburg
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Postleitzahl
- 71706
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 70 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
- Messgeräte
- Sensor- und Piezomessung, ESO ES 3.0
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg
- Dokumentierte Fälle
- 2 (seit 2015)
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Sensoren: Zustand der Sensoren und der Fahrbahn.
- Zuordnung: Mehrspurige Straßen.
Dokumentierte Fälle am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem.
-
Juli 2021
71706 Markgröningen, Gem. L 1138, B 10 – Markgröningen, Höhe Aichholzhof
-
November 2015
Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts verstoßen in 71706 Markgröningen, Gem., L 1138, Bußgeldstelle Ludwigsburg
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 70 km/h ESO ES 3.0
Bußgeld am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. (Tempo 70 außerorts)
Erlaubt sind hier 70 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 71–80 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 81–85 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 86–90 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 91–95 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 96–100 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 101–110 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 111–120 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 121–130 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 131–140 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 141 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 70 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem.
Sensor- und Piezomessung
Am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. wird per Sensor- und Piezomessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Sensoren: Zustand der Sensoren und der Fahrbahn.
- Zuordnung: Mehrspurige Straßen.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Sensor- und Piezomessung
ESO ES 3.0
Am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. misst ein ESO ES 3.0 (Messprinzip: Lichtsensor (Einseitensensor)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
- Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
- Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ESO ES 3.0
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer 71706 Markgröningen, Gem.
Wie schnell darf man am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. fahren?
Zulässig sind dort 70 km/h (außerorts). Gemessen wird hier per Sensor- und Piezomessung. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer 71706 Markgröningen, Gem.?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Sensor- und Piezomessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer 71706 Markgröningen, Gem. ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer 71706 Markgröningen, Gem.?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.