Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gersthofen, auf der B 2, im Abschnitt 1660, bei km 0,500, Richtung Augsburg/Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 112 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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