Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 09.07.2016 in Mertingen, auf der B 2, Abschnitt 1860, Höhe km 5,370, Ri. Donauwörth die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil- Einseitensensor, ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 142 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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