Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde auf der BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente, FR München- Dresden
festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 84 km/h. Die mit Einseitensensor ESO 8.0 und Foto dokumentierte Übertretung betrug 24 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Formular Anhörung

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