In 72770, Reutlingen-Betzingen, B 28, Fahrtrichtung Tübingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Foto 133 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Anhörung

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