Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bremerhaven, Cherbouger Str., Höhe Fußgängerbrücke FR Osten überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 62 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremerhaven übersandte Formular Anhörung

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