Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kall, B 266, L 105, FR Mechernich außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messgerät TruSpeed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen

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