Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Reutlingen-Betzingen, B 28, FR Reutlingen Reutlingen-Betzingen, B 28, Reutlingen, außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit, TraffiStar S350, Foto um 18 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 118 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Vordruck Anhörung
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