Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Saarbrücken-Ludwigsberg, A 623, i. H. Halde, Rtg. Saarbrücken ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 128 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 48 km/h. Beweismittel: Einseitensensormessverfahren ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.

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