Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niederwem, B 303, Abschnitt 240, Stat. 0.4 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 97 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Vordruck Anhörung

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