Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bad Kreuznach, auf der B 41, Gem. Bad Kreuznach, Höhe AS Bretzenheim, FR Gensingen um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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