Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cloppenburg-Stapelfeld, B 68, Rtg. Cloppenburg, Abschnitt 440, Station 4.150 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät LEIVTEC XV3 wurden 112 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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