Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Flensburg, auf der B 199, Brücke Ochsenweg um 51 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 151 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Flensburg übersandte Formular Anhörung

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