Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 21.09.2015  wurde in Schussenried-Sattenhausen, L 275, OD die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Biberach

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