Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremerhaven, auf der Cherbourger Str., Höhe Fußgängerbrücke, FR Osten die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 52 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Bremerhaven übersandt.

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