Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Großsolt, OT Großsoltholz, auf der Schleswiger Landstraße, B 267, in Höhe Haus.-Nr. 21 b die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 86 km/h mit Lichtschrankenmessung, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Formular Anhörung

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