Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 115, km 1,2, Abschnitt 400, zwischen Lübben und Golßen, in FR Lübben um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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