Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, Wittbräucker Str. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed mobil mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 73 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Formular Anhörung

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