Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken,  A 620, Höhe Bismarckbrücke, Rtg. Mannheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 101 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren mit LEIVTEC XV3.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.

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