Bei einer Geschwindigkeitsmessung wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften in Dortmund, auf der BAB 45, im Bereich von km 9,35, Fahrtrichtung Oberhausen mit 132 km/h , bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen von Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandt.
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