Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Wörth, auf der BAB 65, Höhe km 159,018, in FR Karlsruhe mit 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer übersandt.

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