In 14109, Berlin, BAB 115, Höhe Zollhof Dreilinden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Gemessen wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 87 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erhob 30,00 € Verwarnungsgeld
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