Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, im Abschnitt 646, ca. km 2,3, in FR Trebbin mit 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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