Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 10, im Abschnitt 81, bei km 0,0, Tangente von der BAB 12 zur BAB 10, in FR Schönefelder Kreuz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 116 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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