In Lienen-Kattenvenne, auf der B 475, FR Glandorf wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 11.11.2015 um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 78 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Aktenführende Dienststelle : Bußgeldstelle Kreis Steinfurt

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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