Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53

Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 im Überblick

An der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 sind bei der Blitzerkanzlei seit 2021 3 Fälle dokumentiert. Eingesetzt wurden hier verschiedene Messgeräte: ESO ES 3.0, PoliScan Speed, Multanova 6F / MultaRadar. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Steinfurt.

Ort
Lienen
Landkreis
Kreis Steinfurt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl
49536
Messgeräte
ESO ES 3.0, PoliScan Speed, Multanova 6F / MultaRadar
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Steinfurt
Dokumentierte Fälle
3 (seit 2021)
Stand der Angaben
September 2026
Lienen

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
  • Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
  • Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53

  1. März 2022

    49536 Lienen, Glandorfer Damm 53

    PoliScan Speed

  2. April 2021

    Lienen, Glandorfer Damm 53

    ESO ES 3.0

  3. Januar 2021

    49536, Lienen, Glandorfer Damm 53

    Multanova 6F / MultaRadar

Bußgeld an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53

Was eine Überschreitung an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53
LageÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
innerorts 1–10 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
innerorts 11–15 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
innerorts 16–20 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
innerorts 21–25 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
innerorts 26–30 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
innerorts 31–40 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 41–50 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
innerorts 51–60 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
innerorts 61–70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
innerorts über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
außerorts 1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
außerorts 11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
außerorts 16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
außerorts 21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
außerorts 26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
außerorts 41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
außerorts 61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
außerorts über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53

ESO ES 3.0

An der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 misst ein ESO ES 3.0 (Messprinzip: Lichtsensor (Einseitensensor)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
  • Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
  • Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ESO ES 3.0

PoliScan Speed

An der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 misst ein PoliScan Speed (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
  • Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
  • Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu PoliScan Speed

Multanova 6F / MultaRadar

An der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 misst ein Multanova 6F / MultaRadar (Messprinzip: Radar). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Aufstellwinkel: Der Winkel zwischen Radarstrahl und Fahrbahn muss den Vorgaben entsprechen.
  • Reflexionen: Radarwellen können an Leitplanken, Schildern oder anderen Fahrzeugen abgelenkt werden – das kann zu Fehlmessungen führen.
  • Mehrere Fahrzeuge im Radarkegel: Dann muss die Position des Fahrzeugs im Foto die Zuordnung eindeutig belegen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Multanova 6F / MultaRadar

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Steinfurt. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53

Ich wurde an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ESO ES 3.0 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle 49536, Lienen, Glandorfer Damm 53?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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