Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 im Überblick
An der Messstelle Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30, km 1.855, i. R. Karow sind bei der Blitzerkanzlei seit 2020 2 Fälle dokumentiert. Eingesetzt wurden hier verschiedene Messgeräte: ESO ES 3.0, PoliScan Speed. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Buschvitz
- Landkreis
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Messgeräte
- ESO ES 3.0, PoliScan Speed
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Dokumentierte Fälle
- 2 (seit 2020)
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
- Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
- Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30
-
Juli 2021
Brakel-Modexen, K 18, Abs. 10, km 1.629
-
April 2020
Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bei Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30, km 1.855, i. R. Karow festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Bußgeld am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 (außerorts)
Was eine Überschreitung am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Messtechnik am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30
ESO ES 3.0
Am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 misst ein ESO ES 3.0 (Messprinzip: Lichtsensor (Einseitensensor)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
- Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
- Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ESO ES 3.0
PoliScan Speed
Am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 misst ein PoliScan Speed (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu PoliScan Speed
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30
Ich wurde am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ESO ES 3.0 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Abf. K 18, Buschvitz, B 196, Abs. 30?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.