Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 22.09.2015 in Seegebiet Mansfelder Land, B 80, Krzg. Wansleben am See, Richtung Eisleben um 38 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 108 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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