Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Wolfsburg, K 114, FR Osten die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die mit PoliScan Speed mit Foto festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wolfsburg übersandte Formular Anhörung

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