Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Godelund, L 12, Höhe Moorweg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 111 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandt.

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