Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 08.06.2016 in Rheda-Wiedenbrück, Umgehungsstraße, B 61, Ab. 4,5 km 2,65, FR Langenberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 118 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 48 km/h. Beweismittel: Messung TraffiStar S350, Fronfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Ermittlungsverfahren zu einer Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.

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