Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 74076, Heilbronn, auf der Austraße um 28 km/h, bei zulässigen 500 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Heilbronn übersandte Formular Anhörung

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