Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 529, Gem. Haßloch, Beginn Leitplanke Unterführung Fuß-Bad, FR B 39 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 148 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 78 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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