Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 65, in der Gem. Haßloch, in FR Neustadt, Höhe AS Haßloch begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 91 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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