Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burghaun, auf der B 84, vor Einmündung Steinbacher Straße, Ortsteil Gruben, in Fahrtrichtung Fulda begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 74 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ordnungsbehördenbezirk Eichenzell übersandte Verwarnung / Anhörung
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